Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Inland

Steuertipps zu Ferienwohnung und Ferienhaus im Inland

Wer träumt nicht von der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus in einem Urlaubsparadies? Die Motive für den Erwerb sind höchst unterschiedlich: Ein solches Objekt kann als Geldanlage oder späterer Altersruhesitz dienen, oder einfach nur dazu, an einem schönen Platz preiswerter Urlaub zu machen.

Aber bedenken Sie: Die Art der Nutzung entscheidet darüber, ob Ihre Ferienwohnung vom Finanzamt gefördert wird oder nicht.

Steuerliche Unterschiede bei Eigennutzung und Vermietung einer Ferienwohnung

Viele Eigentümer einer solchen Urlaubs-Immobilie nutzen ihre Ferienwohnung gemischt, das heißt, sie vermieten zeitweise an Feriengäste und nutzen die Immobilie in der Urlaubszeit selbst. Deshalb befasst sich unser steuerlicher Ratgeberausführlich mit den steuerlichen Besonderheiten bei der Vermietung und teilweisen Selbstnutzung von Ferienwohnungen oder -häusern im Inland.

Wenn Sie die Zeit, in der eine Ferienwohnung leer steht, beispielsweise zur Vermietung ohne Einkünfte rechnen, können Sie in beträchtlichem Umfang Steuern sparen. Aber auch wenn die Selbstnutzung im Vordergrund steht, gibt es für Ihre Ferienwohnung Geld vom Finanzamt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Damit Sie diese Voraussetzungen kennen und steuerlich nutzen können, führt Sie der Ratgeber durch die gängigsten Modelle beim Umgang mit Mieteinnahmen.

Besonderheiten wie die Einkunftserzielungsabsicht oder Liebhaberei werden verständlich erklärt, um Ihnen Fehler beim Umgang mit Einnahmen aus der Vermietung, Kosten für Ferienhaus/Ferienwohnung und letztendlich Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Dazu gehören im Ratgeber neben den Mieteinnahmen und den Werbungskosten auch der Verlustabzug sowie Zweitwohnungssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. So behalten Sie beim (teil-)vermieteten Urlaubsdomizil alle Steuern im Griff. Damit Sie z.B. von Vermietungsverlusten profitieren und sich den Vorsteuerabzug sichern.

Aus dem Ratgeber »Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Inland«:

  • Wie Einkünfte aus ausschließlich vermieteten Ferienwohnungen besteuert werden
  • Was Sie bei teilweiser Selbstnutzung und teilweiser Vermietung beachten müssen
  • Was zu tun ist, wenn das Finanzamt Ihre Verluste nicht anerkennen will
  • Werbungskosten und Abschreibungen bei Ferienimmobilien
  • Wann für eine Ferienwohnung Zweitwohnungssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer anfallen
  • Wie der Verkauf Ihres Feriendomizils besteuert wird
  • Wie das Finanzamt Handwerkerleistungen auch in Ferienwohnungen begünstigt
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Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Inland

Steuertipps zu Ferienwohnung und Ferienhaus im Inland

Wer träumt nicht von der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus in einem Urlaubsparadies? Die Motive für den Erwerb sind höchst unterschiedlich: Ein solches Objekt kann als Geldanlage oder späterer Altersruhesitz dienen, oder einfach nur dazu, an einem schönen Platz preiswerter Urlaub zu machen.

Aber bedenken Sie: Die Art der Nutzung entscheidet darüber, ob Ihre Ferienwohnung vom Finanzamt gefördert wird oder nicht.

Steuerliche Unterschiede bei Eigennutzung und Vermietung einer Ferienwohnung

Viele Eigentümer einer solchen Urlaubs-Immobilie nutzen ihre Ferienwohnung gemischt, das heißt, sie vermieten zeitweise an Feriengäste und nutzen die Immobilie in der Urlaubszeit selbst. Deshalb befasst sich unser steuerlicher Ratgeberausführlich mit den steuerlichen Besonderheiten bei der Vermietung und teilweisen Selbstnutzung von Ferienwohnungen oder -häusern im Inland.

Wenn Sie die Zeit, in der eine Ferienwohnung leer steht, beispielsweise zur Vermietung ohne Einkünfte rechnen, können Sie in beträchtlichem Umfang Steuern sparen. Aber auch wenn die Selbstnutzung im Vordergrund steht, gibt es für Ihre Ferienwohnung Geld vom Finanzamt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Damit Sie diese Voraussetzungen kennen und steuerlich nutzen können, führt Sie der Ratgeber durch die gängigsten Modelle beim Umgang mit Mieteinnahmen.

Besonderheiten wie die Einkunftserzielungsabsicht oder Liebhaberei werden verständlich erklärt, um Ihnen Fehler beim Umgang mit Einnahmen aus der Vermietung, Kosten für Ferienhaus/Ferienwohnung und letztendlich Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Dazu gehören im Ratgeber neben den Mieteinnahmen und den Werbungskosten auch der Verlustabzug sowie Zweitwohnungssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. So behalten Sie beim (teil-)vermieteten Urlaubsdomizil alle Steuern im Griff. Damit Sie z.B. von Vermietungsverlusten profitieren und sich den Vorsteuerabzug sichern.

Aus dem Ratgeber »Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Inland«:

  • Wie Einkünfte aus ausschließlich vermieteten Ferienwohnungen besteuert werden
  • Was Sie bei teilweiser Selbstnutzung und teilweiser Vermietung beachten müssen
  • Was zu tun ist, wenn das Finanzamt Ihre Verluste nicht anerkennen will
  • Werbungskosten und Abschreibungen bei Ferienimmobilien
  • Wann für eine Ferienwohnung Zweitwohnungssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer anfallen
  • Wie der Verkauf Ihres Feriendomizils besteuert wird
  • Wie das Finanzamt Handwerkerleistungen auch in Ferienwohnungen begünstigt
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by Stefan Horn
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Wer träumt nicht von der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus in einem Urlaubsparadies? Die Motive für den Erwerb sind höchst unterschiedlich: Ein solches Objekt kann als Geldanlage oder späterer Altersruhesitz dienen, oder einfach nur dazu, an einem schönen Platz preiswerter Urlaub zu machen.

Aber bedenken Sie: Die Art der Nutzung entscheidet darüber, ob Ihre Ferienwohnung vom Finanzamt gefördert wird oder nicht.

Steuerliche Unterschiede bei Eigennutzung und Vermietung einer Ferienwohnung

Viele Eigentümer einer solchen Urlaubs-Immobilie nutzen ihre Ferienwohnung gemischt, das heißt, sie vermieten zeitweise an Feriengäste und nutzen die Immobilie in der Urlaubszeit selbst. Deshalb befasst sich unser steuerlicher Ratgeberausführlich mit den steuerlichen Besonderheiten bei der Vermietung und teilweisen Selbstnutzung von Ferienwohnungen oder -häusern im Inland.

Wenn Sie die Zeit, in der eine Ferienwohnung leer steht, beispielsweise zur Vermietung ohne Einkünfte rechnen, können Sie in beträchtlichem Umfang Steuern sparen. Aber auch wenn die Selbstnutzung im Vordergrund steht, gibt es für Ihre Ferienwohnung Geld vom Finanzamt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Damit Sie diese Voraussetzungen kennen und steuerlich nutzen können, führt Sie der Ratgeber durch die gängigsten Modelle beim Umgang mit Mieteinnahmen.

Besonderheiten wie die Einkunftserzielungsabsicht oder Liebhaberei werden verständlich erklärt, um Ihnen Fehler beim Umgang mit Einnahmen aus der Vermietung, Kosten für Ferienhaus/Ferienwohnung und letztendlich Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Dazu gehören im Ratgeber neben den Mieteinnahmen und den Werbungskosten auch der Verlustabzug sowie Zweitwohnungssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. So behalten Sie beim (teil-)vermieteten Urlaubsdomizil alle Steuern im Griff. Damit Sie z.B. von Vermietungsverlusten profitieren und sich den Vorsteuerabzug sichern.

Aus dem Ratgeber »Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Inland«:

  • Wie Einkünfte aus ausschließlich vermieteten Ferienwohnungen besteuert werden
  • Was Sie bei teilweiser Selbstnutzung und teilweiser Vermietung beachten müssen
  • Was zu tun ist, wenn das Finanzamt Ihre Verluste nicht anerkennen will
  • Werbungskosten und Abschreibungen bei Ferienimmobilien
  • Wann für eine Ferienwohnung Zweitwohnungssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer anfallen
  • Wie der Verkauf Ihres Feriendomizils besteuert wird
  • Wie das Finanzamt Handwerkerleistungen auch in Ferienwohnungen begünstigt

Product Details

ISBN-13: 9783965333345
Publisher: Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft
Publication date: 07/21/2023
Sold by: Bookwire
Format: eBook
Pages: 128
File size: 1 MB
Language: German

About the Author

Stefan Horn ist Unternehmensberater und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zu Wirtschafts-, Finanz- und Steuerthemen. Als Berater hat er sich auf die Existenzgründung und die Nachfolge in Familienunternehmen spezialisiert. Weiter engagiert er sich in der Fortbildung und ist Mitglied mehrerer Prüfungsausschüsse der IHK. Für die Akademische Arbeitsgemeinschaft betreut er seit Jahren ebenfalls mehrere Themenfelder in den Steuertipps.
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