Die objektive Wirkung von Richtlinienbestimmungen
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Gut, Initiativgruppe Alpbach Universität Linz , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Richtlinie ist in Art 249 EGV definiert, in welchem alle förmlichen Rechtsakte aufgezählt werden, die von Organen der Gemeinschaft erlassen werden können. Hierzu zählen die Verordnungen, die Richtlinien, die Entscheidungen sowie die Empfehlungen und Stellungnahmen. 'Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.' Die Richtlinie ist nach Maßgabe des EGV von den Gemeinschaftsorganen erlassenes Recht und somit dem sekundären Gemeinschaftsrecht zuzuordnen. Innerhalb der in der Richtlinie angegebenen Fristen sind die Mitgliedsstaaten zu deren ordnungsgemäßen Umsetzung in nationales Recht verpflichtet.
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Die objektive Wirkung von Richtlinienbestimmungen
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Gut, Initiativgruppe Alpbach Universität Linz , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Richtlinie ist in Art 249 EGV definiert, in welchem alle förmlichen Rechtsakte aufgezählt werden, die von Organen der Gemeinschaft erlassen werden können. Hierzu zählen die Verordnungen, die Richtlinien, die Entscheidungen sowie die Empfehlungen und Stellungnahmen. 'Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.' Die Richtlinie ist nach Maßgabe des EGV von den Gemeinschaftsorganen erlassenes Recht und somit dem sekundären Gemeinschaftsrecht zuzuordnen. Innerhalb der in der Richtlinie angegebenen Fristen sind die Mitgliedsstaaten zu deren ordnungsgemäßen Umsetzung in nationales Recht verpflichtet.
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by C. H. Knopf
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Gut, Initiativgruppe Alpbach Universität Linz , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Richtlinie ist in Art 249 EGV definiert, in welchem alle förmlichen Rechtsakte aufgezählt werden, die von Organen der Gemeinschaft erlassen werden können. Hierzu zählen die Verordnungen, die Richtlinien, die Entscheidungen sowie die Empfehlungen und Stellungnahmen. 'Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.' Die Richtlinie ist nach Maßgabe des EGV von den Gemeinschaftsorganen erlassenes Recht und somit dem sekundären Gemeinschaftsrecht zuzuordnen. Innerhalb der in der Richtlinie angegebenen Fristen sind die Mitgliedsstaaten zu deren ordnungsgemäßen Umsetzung in nationales Recht verpflichtet.

Product Details

ISBN-13: 9783638448925
Publisher: GRIN Verlag GmbH
Publication date: 01/01/2005
Sold by: CIANDO
Format: eBook
Pages: 34
File size: 184 KB
Language: German
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