Autonomisierung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG: Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG, den der Gesetzgeber trotz des massiven technischen Wandels und der herausragenden Bedeutung von Bildnissen im digitalen Zeitalter seit über 100 Jahren nicht novelliert hat. Vielmehr greift die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung und der Literatur im Rahmen des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG seit jeher auf das Verständnis des urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gemäß § 15 Abs. 3 UrhG zurück, der infolge der umfassenden Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL erhebliche Modifikationen erfahren hat. Die Arbeit widmet sich insoweit der Frage, ob für den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff tatsächlich der urheberrechtliche Öffentlichkeitsbegriff, die Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH herangezogen werden können. Dabei werden erhebliche Unterschiede zwischen dem bildnisrechtlichen und dem urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff konstatiert, die eine Autonomisierung des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gebieten. Die Autorin entwickelt daher einen von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL losgelösten Öffentlichkeitsbegriff, der den bildnisrechtlichen Spezifika Rechnung trägt.

 

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Autonomisierung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG: Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG, den der Gesetzgeber trotz des massiven technischen Wandels und der herausragenden Bedeutung von Bildnissen im digitalen Zeitalter seit über 100 Jahren nicht novelliert hat. Vielmehr greift die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung und der Literatur im Rahmen des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG seit jeher auf das Verständnis des urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gemäß § 15 Abs. 3 UrhG zurück, der infolge der umfassenden Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL erhebliche Modifikationen erfahren hat. Die Arbeit widmet sich insoweit der Frage, ob für den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff tatsächlich der urheberrechtliche Öffentlichkeitsbegriff, die Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH herangezogen werden können. Dabei werden erhebliche Unterschiede zwischen dem bildnisrechtlichen und dem urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff konstatiert, die eine Autonomisierung des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gebieten. Die Autorin entwickelt daher einen von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL losgelösten Öffentlichkeitsbegriff, der den bildnisrechtlichen Spezifika Rechnung trägt.

 

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Autonomisierung des Öffentlichkeitsbegriffs in § 22 S. 1 Alt. 2 KUG: Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL

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by Isabel Plum
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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG, den der Gesetzgeber trotz des massiven technischen Wandels und der herausragenden Bedeutung von Bildnissen im digitalen Zeitalter seit über 100 Jahren nicht novelliert hat. Vielmehr greift die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung und der Literatur im Rahmen des § 22 S. 1 Alt. 2 KUG seit jeher auf das Verständnis des urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gemäß § 15 Abs. 3 UrhG zurück, der infolge der umfassenden Rechtsprechung des EuGH zu Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL erhebliche Modifikationen erfahren hat. Die Arbeit widmet sich insoweit der Frage, ob für den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff tatsächlich der urheberrechtliche Öffentlichkeitsbegriff, die Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH herangezogen werden können. Dabei werden erhebliche Unterschiede zwischen dem bildnisrechtlichen und dem urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff konstatiert, die eine Autonomisierung des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs gebieten. Die Autorin entwickelt daher einen von § 15 Abs. 3 UrhG und Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL losgelösten Öffentlichkeitsbegriff, der den bildnisrechtlichen Spezifika Rechnung trägt.

 


Product Details

ISBN-13: 9783658365769
Publisher: Springer-Verlag New York, LLC
Publication date: 02/16/2022
Series: Juridicum - Schriften zum Medien-, Informations- und Datenrecht
Sold by: Barnes & Noble
Format: eBook
File size: 395 KB
Language: German

About the Author

Isabel Plum absolvierte 2019 ihr Erstes Juristisches Staatsexamen an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie ist seit 2021 Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Köln.

 

Table of Contents

Einleitung.- Der urheberrechtliche Öffentlichkeitsbegriff in § 15 Abs. 3 UrhG.- Potenzielle Ausstrahlwirkung des Art. 3 Abs. 1 InfoSoc-RL auf den bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff.- Methodische Analyse des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs.- Autonomisierung des bildnisrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs.- Gesamtergebnis.
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